Die folgenden AGB (Allgemeine Reisebedingungen) ergänzen die gesetzlichen Regelungen und regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Teilnehmer und vamosport, als Reiseveranstalter und durchführende Agentur der Sportcamps „heldensphäre“. Unsere Allgemeinen Reisebedingungen gelten für sämtliche Reiseangebote, für die wir als Reiseveranstalter auftreten.
1. Anmeldung und Vertragsabschluss
Mit der Anmeldung bieten Sie (als Kunde) uns als Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages in Verbindung mit den Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Gegenstand des Angebots sind die auf unserer Webseite beschriebenen Leistungen. Über bestehende Widerrufsrechte informieren wir Sie gesondert.
Die Reiseanmeldung wird online über www.heldensphäre.de oder über ein gesondertes Anmeldeformular verbindlich durchgeführt. Durch Abschluss des Buchungsvorgangs bringen Sie uns ein verbindliches Vertragsangebot entgegen. Der Reisevertrag mit Ihnen kommt durch unsere Annahme Ihrer Anmeldung zustande, für die es keiner besonderen Form bedarf und über die wir Sie mit der schriftlichen Reisebestätigung informieren. Weicht unsere Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so ist dies ein neues Angebot an Sie, an das wir uns 10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden halten und das Sie innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (Anzahlung oder Restzahlung) annehmen können. Der Reisevertrag kommt dann auf Grundlage des neuen Angebotes zustande. Telefonisch nehmen wir lediglich unverbindliche Reservierungen vor. Schadensersatzansprüche wegen Nichteinhaltung der Reservierungsabrede bleiben hiervon unberührt.
2. Zahlungsbedingungen
Mit Bestätigung Ihrer Reiseanmeldung und Übersendung eines Sicherungsscheins nach Ablauf der Widerrufsfrist werden 20% des Reisepreises als Anzahlung fällig. Der Restbetrag ist spätestens 42 Tage vor Reisebeginn ohne weitere Zahlungsaufforderung zu zahlen. Wenn Sie Ihr schriftliches Einverständnis zur Zahlung im Lastschriftverfahren erteilt haben, erfolgen die Abbuchungen von Ihrem Konto zu den oben genannten Zeitpunkten. Sollte der Lastschrifteinzug von Ihrem genannten Lastschriftkonto nicht möglich sein, sind wir berechtigt die dadurch entstehenden Mehrkosten (Rückbelastungsentgelte etc.) in Höhe von 12,00 € zu erheben. Es bleibt Ihnen vorbehalten nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringeren Kosten entstanden sind. Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig. Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, sind wir berechtigt, nach Mahnung und Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 3 zu belasten.
3. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson
Der Teilnehmer kann jederzeit von der Reise zurücktreten. Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. In diesem Zusammenhang empfehlen wir dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so verlieren wir zwar den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, können aber gem. § 651i Abs.2 BGB eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von uns gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was wir durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben können. Wir können diesen Anspruch nach unserer Wahl konkret (§ 651i Abs.2 BGB) oder pauschalisiert (§ 651i Abs.3 BGB) berechnen. Wir können eine pauschalierte Entschädigung in Prozent des Reisepreises wie folgt verlangen:
Bis 44 Tage vor Reisebeginn 20%
Vom 43. bis 21. Tag vor Reisebeginn 40%
vom 20. bis 7. Tag vor Reisebeginn 70%
ab dem 6. Tag vor Reisebeginn oder bei Nichterscheinen 100% des Reisepreises.
Es steht dem Teilnehmer stets frei nachzuweisen, dass uns ein Schaden überhaupt nicht oder nur in geringerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist.
Werden auf Ihren Wunsch nach Vertragsschluss Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen, berechnen wir Ihnen eine Pauschale von 20% des Reisepreises, wobei Ihnen auch in diesem Fall der Nachweis offensteht, dass uns kein oder ein geringerer Schaden als diese Pauschale entstanden ist. Bis Reisebeginn können Sie verlangen, dass eine Ersatzperson für Sie in die Rechte und Pflichten, die sich aus dem Reisevertrag ergeben, eintritt. Wir können dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt die Ersatzperson in den Vertrag ein, dann haften diese und Sie als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten.
4. Leistungen, Preisänderungen
Leistungsumfang: Der genaue Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseprogramms zur jeweiligen Reise und den Hinweisen zu dieser Reise in Verbindung mit der individuellen Reisebestätigung. Altersangaben in der Reiseausschreibung beziehen sich auf vollendete Lebensjahre.
Leistungsänderungen: Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Preisänderungen vor Vertragsabschluss: Wir behalten uns ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung des Reisepreises aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes zu erklären. Ebenso behalten wir uns vor, den Reisepreis vor Vertragsschluss anzupassen, wenn die Ihnen gewünschte oder im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist. Der Kunde ist vor Buchung auf die erklärten Änderungen rechtzeitig hinzuweisen.
Preisänderungen nach Vertragsabschluss: Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages lediglich im Falle der auch nach Abschluss des Reisevertrages eingetretenen und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, werden Sie von uns unverzüglich über eine Preisänderung in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Reisetermin sind unwirksam.
Sowohl bei einer Preiserhöhung um mehr als 5% des Reisepreises als auch bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung, können Sie kostenfrei vom Vertrag zurücktreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise aus unserem Angebot ohne Mehrpreis für Sie anzubieten. Sie sind verpflichtet, diese Rechte unverzüglich nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung uns gegenüber geltend zu machen. Hierzu empfehlen wir Ihnen die Schriftform.
5. Rücktritt und Vertragskündigung durch vamosport UG
Wir können wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl bis 42 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Kunden vom Vertrag zurücktreten, wenn wir die Mindestteilnehmerzahl im Prospekt ausdrücklich genannt und beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben haben, bis zu welchem die Rücktrittserklärung Ihnen vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss und wir zusätzlich in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen haben. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden umgehend erstattet.
Nach Beginn der Reise sind wir berechtigt, den Reisevertrag fristlos zu kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist. Kündigen wir unter diesen Voraussetzungen, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die wir durch eine anderweitige Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (Entzug der Landerechte, Grenzschließungen), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Fälle berechtigen beide Teile zur Kündigung des Reisevertrages.
Im Fall der Kündigung kann vamosport für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine nach § 638 Abs. 3 BGB zu bemessende Entschädigung verlangen.
6. Haftung, Haftungsbeschränkung
vamosport beschränkt die Haftung bei Sachschäden (z.B.: Brillen, Hörgeräte etc.) auf grob fahrlässige und vorsätzliche Herbeiführung vamosport und seine Erfüllungsgehilfen. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden bei Ihnen durch uns weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit vamosport für einen Ihnen entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Nehmen Sie neben den bei vamosport über unsere Internetseite bestellten Leistungen die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von uns empfohlenen Firmen oder Personen in Anspruch, haftet vamosport insoweit nicht.
vamosport haftet nicht über die Erbringung Ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des von Ihnen mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.
Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von vamosport, um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen von Ihrer Seite zu genügen.
Sie haben sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Bootcamps und anderen von vamosport durchgeführten Veranstaltungen auftreten können, zu versichern. Jede Erkrankung, Verletzung, Schmerz, Schwindel, Unwohlsein etc. während der Reise ist dem Trainer sofort mitzuteilen. Alle Fragen zum derzeitigen Gesundheitszustand und zu Lebensumständen sind wahrheitsgemäß und vollständig im bereitgestellten Gesundheitsfragebogen zu beantworten. Alle Änderungen des Gesundheitszustandes sind uns sofort mitzuteilen.
7. Höhere Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz (§ 651j, § 651e Abs.3 BGB). Daher können wir für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind nach dem Gesetz je zur Hälfte von uns und Ihnen zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.
8. Obliegenheiten und Kündigung des Kunden, Gewährleistung, Anzeige und Ausschluss von Ansprüchen, Anzeige Gepäckverlust und -verspätung
Der Kunde hat auftretende Mängel und Leistungsstörungen stets unverzüglich der Reiseleitung oder unter der unten genannten Adresse anzuzeigen und dort um Abhilfe zu ersuchen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt eine Minderung nicht ein.
Wird eine Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde in angemessener Frist Abhilfe verlangen, wobei wir die Abhilfe verweigern können, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wir können in der Weise Abhilfe schaffen, dass wir eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringen.
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen, vom Kunden für die Abhilfeleistung gesetzten Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb von 30 Tagen nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende bei uns geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt. Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen sind unabhängig davon nach internationalen Abkommen wie etwa dem Montrealer Übereinkommen binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen.
9. Mitwirkungspflichten des Kunden, weitere Obliegenheiten
Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Es obliegt dem Teilnehmer, vor der Reise ggf. durch seinen Hausarzt überprüfen zu lassen, ob seine körperliche Konstitution die Teilnahme an einer Sportreise mit den für diese typischen Beanspruchungen zulässt (bspw. Aufenthalt in großer Höhe, Schwimmen im Meer, Belastung beim Sport).
10. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften
Wir informieren Staatsangehörige eines Staates der EU, in dem die Reise angeboten wird, über Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Der Kunde ist für die Einhaltung und für die Durchführung der wichtigen Vorschriften der Reise selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wir haben unsere Hinweispflichten verschuldet nicht oder schlecht erfüllt. Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht durch uns, haben Sie die Voraussetzungen für die Reise zu schaffen.
Entstehen z.B. infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für die Reise Schwierigkeiten, die allein auf das Verhalten des Kunden zurückzuführen sind (z.B. keine Beschaffung des erforderlichen Visums), so kann der Kunde nicht kostenfrei zurücktreten oder einzelne Reiseleistungen folgenlos in Anspruch nehmen. Insofern gelten die Ziffern 3 (Rücktritt) und 5 (Vertragskündigung) entsprechend.
11. Verjährung
Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistung auf Abhilfe, Minderung, Kündigung und Schadensersatz nach den §§ 651 c bis 651 f BGB haben Sie innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber uns geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn die genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht eingehalten werden konnte.
Ansprüche Ihrerseits verjähren in einem Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende, jedoch mit der Einschränkung, dass diese Verjährungsfrist von einem Jahr nicht vor Mitteilung eines Mangels an uns durch Sie beginnt.
Schweben zwischen Ihnen und uns Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder vamosport die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Im Übrigen gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren.
12. Versicherungen
Wir regen an, Reiseversicherungen abzuschließen, wie beispielsweise eine Reiserücktrittskostenversicherung, eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit, eine Reisekrankenversicherung, eine Reiseunfallversicherung oder eine Reisegepäckversicherung. Wir empfehlen, insbesondere bei Reisen, die mit Sportveranstaltungen verbunden sind, entsprechende Haftpflicht- und/oder Unfallversicherungen abzuschließen, die auch im Ausland gelten.
13. Datenschutz
Mit der Eintragung der personenbezogenen Daten, die der Kunde dem Reiseveranstalter zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses mit dem Kunden und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. Wir halten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein. Der Kunde akzeptiert damit ebenfalls, dass er vom Reiseveranstalter Informationen in schriftlicher oder elektronischer Form zu dem vom Kunden angemeldeten Camp erhält.
14. Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen uns und Ihnen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Reiseveranstalter kann an seinem Sitz verklagt werden. vamosport kann den Kunden an dessen Wohnsitz verklagen. Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts ist oder eine natürliche Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von vamosport vereinbart.
15. Abtretungsverbot
Die Abtretung von Ansprüchen gegen uns ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Abtretung von Ansprüchen unter Familienangehörigen.
16. Reiseveranstalter / Vermarktungsagentur
vamosport UG (haftungsbeschränkt)
Geschäftsführender Gesellschafter: Marco Grund
Bergheimer Str. 134a
69115 Heidelberg
Ein Widerrufsrecht steht gemäß §312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB bei Reiseverträgen nicht zu.